Praxis/Honorar
Die Vergütung für Heilpraktiker findet Orientierung im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) und der Gebührenordnung für Ärzte (GoÄ). Das GebüH ist aus dem Jahr 1985 und kann daher die Kosten einer modernen Praxis nicht decken. Bei der Rechnungserstellung, die ich nach den entsprechenden Richtlinien vornehme, können teilweise sogenannte analoge Ziffern Verwendung finden, da neuartige Methoden bei Entstehung des GebüH noch nicht zur Verfügung standen.
Zu den Krankenkassen ist folgendes vorab zu erwähnen:
Gesetzliche Krankenkassen erstatten Heilpraktikerleistungen nicht. Mitglieder Privater Krankenkassen, Beihilfeberechtigte und Zusatzversicherte Patienten können zur Kostenerstattung Ihre Rechnungen einreichen. Die Tarife der einzelnen Versicherungsverträge und Beihilfevorschriften differieren sehr stark. Um meine Zeit voll Ihrer Gesundheit widmen zu können, bitte ich Sie sich im Vorfeld bei Ihrer Krankenkasse darüber zu informieren. Sollten Ihre Kosten nicht voll erstattet werden, entbindet es Sie nicht davon, die Rechnung in voller Höhe zu begleichen.
Da die Nachfrage alternativer Heilverfahren deutlich angestiegen ist, kann bei einigen Versicherern eine Zusatzversicherung abgeschlossen werden. Dann steht Ihnen ein begrenztes Budget für einen definierten Zeitraum zur Verfügung.