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Weiterhin ist es das Ziel von Politik, Krankenkassen und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, die Gesundheitsversorgung von Patienten, einschließlich Heilpraktikern und Physiotherapeuten, aufrechtzuerhalten. Deshalb stehe ich Ihnen weiterhin zur Verfügung. Ich freue mich auf Ihren vereinbarten Termin!
Ausnahmen gelten für folgende Personengruppen:
- Kinder, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
- Personen mit gesundheitlicher Beeinträchtigung und ärztlicher Bescheinigung
- Gehörlose und Schwerhörige
- Die Verpflichtung zum Tragen einer Atemschutzmaske gilt ebenfalls nicht, wenn die Erbringung oder Entgegennahme einer medizinischen oder vergleichbaren Behandlung dem Tragen einer Atemschutzmaske entgegensteht
Selbstverständlich gibt es ein Hygienekonzept für die Arbeit in der Praxis und am Patienten
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